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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma FLOHR Werkzeuge GmbH auszuführenden oder bereits ausgeführten Aufträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.

1. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Die in Katalogen, Sonderaktions-prospekten, Preislisten und ähnlichen Unterlagen enthaltenen An-gaben über Leistungsumfang, Größe, Maße, Ausführung und der-gleichen sind nur annähernd maßgeblich.
Bestellungen, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie Sonder-vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Bestellungen gelten als angenommen, wenn die Aushändigung oder Auslieferung und die Rechnungsstellung erfolgt.

2. Preise

Die in Angeboten, Katalogen, Sonderaktionsprospekten, Preislisten und ähnlichen Unterlagen angegebenen Preise sind ausschließlich in EURO (€) und verstehen sich per Stück oder entsprechend der aufgeführten Mengeneinheit zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise sind errechnete Industrie-Netto-Preise, der Großhandelsrabatt ist bereits gekürzt.
Bei allgemeinen Änderungen unserer Kalkulationsgrundlage, z.B. durch Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten oder Lohnerhöhungen usw., bleiben Preisänderungen ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder spätestens innerhalb von 30 Tagen Netto ohne jeden Abzug an uns zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind wir (Verkäufer) berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Landesdiskontsatz zu berechnen ohne daß es einer Mahnung bedarf. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers (Käufers) ist ausgeschlossen.
Ist eine Teilzahlungsabrede getroffen und kommt der Besteller (Käufer) mit mehr als zwei Teilzahlungen in Verzug, so wird der Restbetrag zur Gänze sofort fällig. Das gleiche gilt auch für den Fall, daß uns (Verkäufer) Tatumstände bekannt werden, die die Sicherheit der Forderung desselben als gefährdet erscheinen lassen.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung aller entstehenden Kosten angenommen. Soweit uns (Verkäufer) Tatumstände bekannt werden, welche die Sicherheit der Forderungen als gefährdet erscheinen lassen, so sind wir (Verkäufer) berechtigt die Bezahlung von zahlungshalber angenommenen Wechsel auch vor ihrer Fälligkeit zu verlangen.

4. Lieferung/Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt ab Königsbach-Stein ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Das gleiche gilt bei Teillieferungen.
Wir (Verkäufer) sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Werden Sonderwerkzeuge oder sonstige Sonderanfertigungen in Auftrag gegeben, so darf die Bestellmenge um ca. 10%, mindestens jedoch um 2 Stück, über- oder unterschritten werden. Berechnet wird die Liefermenge.
Alle von uns (Verkäufer) gemachten Angaben über Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Lieferfristen und Termine sind nur bei schriftlichen Vereinbarungen möglich. Die Einhaltung dieser Lieferfristen und Termine setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers (Käufers), insbesondere die der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus.
Soweit die Lieferfristen und Termine nicht eingehalten werden können, weil dies durch Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen usw. (auch bei unseren Vorlieferanten) nicht möglich ist, verlängert sich die Lieferzeit angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten.
Schadensersatzansprüche sowie Zurückziehung eines erteilten Auftrages wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung oder mit der Aushändigung ab Königsbach-Stein auf den Besteller (Käufer) über und zwar auch dann, wenn wir (Verkäufer) die Auslieferung vornehmen.
Versicherungen gegen Transportschäden und sonstige versicherbare Risiken werden nur vorgenommen, wenn der Besteller (Käufer) dieses ausdrücklich vorschreibt und gleichzeitig die Kosten übernimmt.

6. Mängelrügen

Offensichtliche Mängel sind vom Besteller (Käufer) spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Unterläßt der Besteller (Käufer) die Mängelanzeige, so gilt die Lieferung als mangelfrei genehmigt.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche gegen uns (Verkäufer) sind nach unserer Wahl (Verkäufer) beschränkt auf das Recht der Ersatzlieferung oder der Nachbesserung. Dem Besteller (Käufer) wird jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung, nach seiner Wahl (Käufer) die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Wir (Verkäufer) leisten keine Gewähr für Mängel, die durch fehlerhafte Behandlung, unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung seitens des Bestellers (Käufers) entstehen. Die beanstandeten Teile müssen zum Zwecke der Prüfung mit genauen Angaben über die Einsatzbedingungen kostenlos an uns (Verkäufer) eingesandt werden.

8. Rücktritt/Rücksendungen

Der Besteller (Käufer) hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir (Verkäufer) eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines von uns (Verkäufer) vertretenen Mangels fruchtlos haben verstreichen lassen oder wenn die Ausbesserung oder Beschaffung eines geeigneten Ersatzstückes unmöglich ist oder wenn die Beseitigung eines uns (Verkäufer) nachgewiesenen Mangels von uns (Verkäufer) verweigert wird. Alle anderen Ansprüche des Bestellers (Käufers) sind ausgeschlossen, insbesondere auf Schadensersatz.
Die Rücksendung der Ware ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns (Verkäufer) gestattet.
Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir (Verkäufer) behalten uns das Eigentum der von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller (Käufer) vor, dies gilt auch bis zur Zahlung angefallener Verzugszinsen. Soweit Teillieferung vereinbart ist, bleiben sämtliche Teillieferungen in unserem Eigentum (Verkäufer) bis alle Teillieferungen bezahlt sind.
Für den Fall der Bezahlung auf Scheck- oder Wechselbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Besteller (Käufer) bestehen. Bei Pfändung, Zwangsvollstreckung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns (Verkäufer) der Besteller (Käufer) unverzüglich zu benachrichtigen und uns (Verkäufer) die für eine Intervention notwendigen Unterlagen sofort zur Verfügung zu stellen.

10. Haftung

Die in Angeboten, Katalogen, Sonderaktionsprospekten, Preislisten und ähnlichen Unterlagen abgedruckten Abbildungen sind nicht verbindlich für den Umfang der Lieferungen. Technische Änderungen und Abweichungen in Ausführung, Form, Farbe, Maß, Gewicht, usw. müssen wir uns (Verkäufer) vorbehalten.
Wir (Verkäufer) haften ausschließlich für von uns (Verkäufer) ausdrücklich und schriftlich zugesicherte Eigenschaften nach den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haften wir nur für Schäden, die auf grob fahrlässige Vertragsverletzung unsererseits (Verkäufer) oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Liefer- und Zahlungsgeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist 75175 Pforzheim.

Wir sind Zertifiziert


Zertifikat ISO 9001:2015

Auch wir sind nach DIN ISO-zertifiziert
und legen viel Wert auf Qualität und
kontinuierliche Verbesserung.

Unser Team

Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag  7:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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